Seniorenpflege Daheim GmbH
Benzstraße 8
70839 Gerlingen
Deutschland

Tel.: 071562079613
Fax: 071563089038
E-Mail: info@seniorenpflege-daheim.de

Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 756800

Geschäftsführerin: Natalya Herrmann

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE815628336

Verantwortliche/r i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Natalya Herrmann, Benzstraße 8, 70839 Gerlingen

Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot audiovisueller Mediendienste:
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Deutschland

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Betriebshaftpflichtversicherung:
AIG Europe S.A.
Karlstraße 68-72
D-74076 Heilbronn
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Bilder und Grafiken:
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Alle Rechte an den eigenen Bildern liegen bei Seniorenpflege Daheim GmbH. Eine Nutzung dieser Bilder ohne ausdrückliche Genehmigung ist nicht gestattet.

Stand: 27.02.2026, 16:24:09 Uhr

FAQ

Wie schnell kann eine Pflegekraft beginnen?

Wir vermitteln innerhalb von 3-5 Tagen, abhängig von Verfügbarkeit. Die Anreise kann dann innerhalb von 2-3 Tagen erfolgen, bis Haustüre Kunde/in.

Was beinhaltet 24-Stunden-Pflege?

Die 24-Stunden-Pflege umfasst die ganzheitliche Unterstützung im Alltag. Dazu gehören die Grundpflege wie Waschen, Ankleiden und Hilfe bei der Körperhygiene, die Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung im Haushalt, Begleitung bei Spaziergängen sowie viele weitere Tätigkeiten, die den Alltag erleichtern. Ziel ist es, den Patienten liebevoll und zuverlässig zu versorgen und gleichzeitig ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Übernehmen die 24h-Pflegekräfte medizinische Aufgaben?

Unsere 24-Stunden-Pflegekräfte sind nicht für medizinische Tätigkeiten ausgebildet, auch aus gesetzlichen Gründen ist dies nicht möglich. Sie übernehmen die Betreuung im Alltag und die Grundpflege, jedoch keine medizinische Versorgung wie das Verabreichen von Spritzen oder die Wundversorgung. Für diese Aufgaben ist der jeweilige ambulante Pflegedienst zuständig.